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   BFH, 14.11.2000 - IV B 156/99   

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https://dejure.org/2000,5135
BFH, 14.11.2000 - IV B 156/99 (https://dejure.org/2000,5135)
BFH, Entscheidung vom 14.11.2000 - IV B 156/99 (https://dejure.org/2000,5135)
BFH, Entscheidung vom 14. November 2000 - IV B 156/99 (https://dejure.org/2000,5135)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Ordnungsgemäße Darlegung - Verfahrensfehler - Pflicht zur Sachaufklärung - Gesamtergebnis des Verfahrens - Arbeitsproben - Gewährung rechtlichen Gehörs - Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz - Selbststudium - Diplom-Informatiker

  • Judicialis

    BFHEntlG Art. 1 Nr. 6; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 96 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 16.10.1997 - IV R 19/97

    Versicherungsberater als Gewerbetreibender

    Auszug aus BFH, 14.11.2000 - IV B 156/99
    Das setzt voraus, dass die praktischen Arbeiten den wesentlichen Teil des Katalogberufes umfassen und sich nicht lediglich auf einen Ausschnitt hieraus beschränken (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Dezember 1999 IV B 68/99, BFH/NV 2000, 705, und vom 23. September 1998 IV B 95/97, BFH/NV 1999, 459; Senatsurteil vom 16. Oktober 1997 IV R 19/97, BFHE 184, 456, BStBl II 1998, 139).
  • BFH, 07.11.1991 - IV R 17/90

    EDV-Beratung im Bereich der Systemtechnik durch Autodidakten kann

    Auszug aus BFH, 14.11.2000 - IV B 156/99
    Das Urteil weicht nicht von dem Senatsurteil vom 7. November 1991 IV R 17/90 (BFHE 166, 443, BStBl II 1993, 324) ab.
  • BFH, 13.12.1999 - IV B 68/99

    Nachweis eines Autodidakten für einen ähnlichen Beruf

    Auszug aus BFH, 14.11.2000 - IV B 156/99
    Das setzt voraus, dass die praktischen Arbeiten den wesentlichen Teil des Katalogberufes umfassen und sich nicht lediglich auf einen Ausschnitt hieraus beschränken (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Dezember 1999 IV B 68/99, BFH/NV 2000, 705, und vom 23. September 1998 IV B 95/97, BFH/NV 1999, 459; Senatsurteil vom 16. Oktober 1997 IV R 19/97, BFHE 184, 456, BStBl II 1998, 139).
  • BFH, 13.03.1995 - XI B 160/94

    Zulassung der Revision wegen Verfahrensmängeln

    Auszug aus BFH, 14.11.2000 - IV B 156/99
    Es wären Ausführungen dazu erforderlich, welche Tatsachen hätten aufgeklärt oder welche Beweise hätten erhoben werden müssen, aus welchen Gründen sich die Beweiserhebung dem Gericht auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei weiterer Sachaufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern sich daraus auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des Gerichts eine andere Entscheidung hätte ergeben können (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 13. März 1995 XI B 160/94, BFH/NV 1995, 817; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, § 120 Rz. 40, m.w.N.).
  • BFH, 25.08.1997 - VIII B 81/96

    Anforderungen an die Beschwerdebegründung

    Auszug aus BFH, 14.11.2000 - IV B 156/99
    Dazu hätte der Kläger darlegen müssen, inwiefern ihm das FG das rechtliche Gehör versagt habe, zu welchen dem angefochtenen Urteil zugrunde gelegten Tatsachen er sich nicht habe äußern können, was er bei ausreichender Gewährung des Rechts auf Gehör noch vorgetragen hätte, dass er keine Möglichkeit besessen habe, die Gehörsversagung schon beim FG zu beanstanden, bzw. dass er den Verfahrensverstoß vor dem FG gerügt habe und inwiefern durch sein --lediglich infolge des Verfahrensfehlers unterbliebenes-- Vorbringen die Entscheidung des FG auf der Grundlage dessen materiell-rechtlicher Auffassung anders hätte ausfallen können (BFH-Beschluss vom 25. August 1997 VIII B 81/96, BFH/NV 1998, 196).
  • BFH, 28.07.1977 - IV R 127/76

    Erhöhung der Revisionssumme - Anwendung auf verkündetes oder zugestelltes Urteil

    Auszug aus BFH, 14.11.2000 - IV B 156/99
    Bringt das FG nicht zum Ausdruck, dass es die Revision zulassen will, ist die Revision versagt (Senatsbeschluss vom 28. Juli 1977 IV R 127/76, BFHE 123, 117, BStBl II 1977, 819, Nr. 3 der Entscheidungsgründe; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 41, m.w.N.).
  • BFH, 23.09.1998 - IV B 95/97

    Katalogberuf; Autodidakt

    Auszug aus BFH, 14.11.2000 - IV B 156/99
    Das setzt voraus, dass die praktischen Arbeiten den wesentlichen Teil des Katalogberufes umfassen und sich nicht lediglich auf einen Ausschnitt hieraus beschränken (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Dezember 1999 IV B 68/99, BFH/NV 2000, 705, und vom 23. September 1998 IV B 95/97, BFH/NV 1999, 459; Senatsurteil vom 16. Oktober 1997 IV R 19/97, BFHE 184, 456, BStBl II 1998, 139).
  • FG Hamburg, 27.04.2006 - 6 K 120/02

    Einkommensteuer: Ingenieurähnliche Tätigkeit eines Autodidakten im EDV-Bereich

    Es müssen jedoch theoretische Kenntnisse vorhanden sein, die in ihrer Breite und Tiefe denen an einer Fachhochschule oder Hochschule Ausgebildeten entsprechen (BFH-Beschluss vom 14. November 2000, IV B 156/99, BFH/NV 2001, 593).
  • FG Niedersachsen, 14.05.2003 - 7 K 280/96

    Gewerbesteuerpflicht für eine selbstständige Tätigkeit auf dem Gebiet der EDV ;

    Verschiedene Aufträge sind demgegenüber nicht einheitlich, sondern getrennt zu betrachten (so BFH-Urteile vom 7. November 1991 IV R 17/90, BStBl. II 1993, 324, 325 f. mit weiteren Nachweisen und vom 24. August 1995 IV R 60-61/94, BStBl. II 1995, 888; BFH-Beschlüsse 14. November 2000 IV B 156/99, BFH/NV 2001, 593 und vom 8. November 2002 IV B 120/01, BFH/NV 2003, 170; BFH-Urteil vom 19. September 2002 IV R 74/00, BStBl. II 2003, 27, 30 f.).
  • FG Niedersachsen, 12.03.2003 - 4 K 601/95

    Selbständige Tätigkeit eines Parlamentsstenographen; Ähnlichkeit zu anderen

    Dazu gehört die Vergleichbarkeit sowohl der Ausbildung als auch der ausgeübten beruflichen Tätigkeit (vgl. BFH, Beschluss vom 14.11.2000 - IV B 156/99 - BFH/NV 2001, 593 und Urteil vom 18.05.2000 - IV R 89/99 - BStBl II 2000, 625).
  • FG München, 19.11.2009 - 5 K 1299/05

    Freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit eines Gebäude elektrotechnisch

    Der Steuerpflichtige muss die erforderlichen Erfahrungen und Kenntnisse spätestens im Streitzeitraum besessen haben (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 14. November 2000 IV B 156/99, BFH/NV 2001, 593).
  • FG Düsseldorf, 02.06.2004 - 1 K 2024/00

    Feststellung der Ausübung eines der Berufstätigkeit der Ingenieure ähnlichen

    Entgegen dem vom Kläger angeführten Urteil des FG Rheinland/Pfalz vom 30.08.2000 1 K 3014/97, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2001, 20, setzt eine Anerkennung als Freiberufler muss die als freiberuflich in Betracht kommende Arbeit den Schwerpunkt der Tätigkeit des Steuerpflichtigen ausmachen und hat der Autodidakt Kenntnisse nachzuweisen, die dem Niveau des eine entsprechende Ausbildung aufweisenden Freiberuflers entsprechen - und zwar nicht nur in Teilbereichen, sondern in allen Hauptbereichen, die für eine erfolgreiche Abschlussprüfung beherrscht werden müssten (Urteil des BFH vom 19.09.2002 IV R 74/00, BStBl II 2003, 27, mit dem die o.a. Vorentscheidung des FG Rheinland/Pfalz aufgehoben worden ist; außerdem Beschlüsse des BFH vom 13.12.1999 IV B 68/99, BFH/NV 2000, 705; vom 14.11.2000 IV B 156/99, BFH/NV 2001, 593).
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